Kinderschutz

Psychotherapie und Strafverfahren - kein Widerspruch

Psychotherapie und Strafprozess – geht das überhaupt?

Es wird mitunter beschreiben, dass sich Gerichte und Staatsanwaltschaften für eine Unterbindung von psychotherapeutischer Behandlung vor Abschluss des Strafverfahrens aussprechen. Argumentativ werde dabei darauf abgestellt, dass durch eine Behandlung die eine Zeugenaussage begleitenden Emotionen abgeschwächt würden, worunter in der Folge die Glaubhaftigkeit zu leiden drohe, sodass die Traumatisierung des Opfers schlichtweg nicht mehr zu spüren sei. Weiterhin werde befürchtet, dass sich die Erinnerungen des Opfers im Verlauf der Therapie in relevanter Weise verändern oder neue Erinnerungen erstmalig auftauchen (Schemmel & Volbert, 2021).

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Wahrnehmungsverzerrung bei Helfern

Heute wissen wir aus der Forschung über Erwachsene, die als Kinder misshandelt wurden, dass gerade sie häufig dazu neigen, ihre Eltern zu idealisieren und sich immer noch die Liebe von ihnen erhoffen, die sie früher nicht bekommen konnten. Sie rationalisieren die Gewalt („Mir haben die Schläge nicht geschadet“) und beschuldigen sich selbst („Ich hatte es auch verdient“…). Diese Rationalisierungen und Selbstbeschuldigungen schützen vor dem Schmerz, abgelehnt worden zu sein und sind Versuche, dem Unverständlichen einen Sinn zu geben und einen Rest Kontrolle über die Situation empfinden zu können. Sie sind zugleich aber nur oberflächliche Maskierungen. Auf einer tieferen Ebene ist immer noch das verletzte, zurückgewiesene Kind lebendig, das nun, konfrontiert mit der Gewalt anderer Eltern gegen ihre Kinder, seine Stimme wieder hören lässt. Darüber kann es zu Wahrnehmungsverzerrungen bei Helfern mit ähnlichen Kindheitserfahrungen kommen. Typische Wahrnehmungsverzerrungen in der Begegnung mit vernachlässigenden, missbrauchenden, misshandelnden Eltern können dann z. B. sein:

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Das verbannte Wissen

Je eindeutiger ich in meinen Äußerungen werde, um so mehr lerne ich von den Reaktionen anderer. Manche Reaktionen fordern mich heraus und regen mich zum Weiterdenken und Präzisieren an. So erging es mir auch mit den häufig geäußerten Fragen nach der Unschuld der Eltern, die sich etwa so zusammenfassen lassen: »Aber Sie meinen doch nicht, die Eltern seien schuldig, wenn sie ihr Kind aus Verzweiflung mißbrauchen? Sie haben doch selbst geschrieben, daß die Eltern unter dem Zwang stehen, die unbewußten Traumen ihrer Kindheit auf ihre eigenen Kinder zu übertragen, und deshalb ihre Kinder mißhandeln, vernachlässigen, sexuell mißbrauchen.«

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Die allermeisten Eltern möchten gern mit ihrem Kind anders umgehen

Die allermeisten Eltern möchten gern mit ihrem Kind anders umgehen, als sie es selbst in ihrer Kindheit erfahren haben, und die eigene schmerzliche Kindheit auf keinen Fall wiederholen. Bedauerlicherweise haben sie jedoch oft kaum eine Chance, sich anders zu verhalten, da sie keine positiven alternativen Erfahrungen gemacht haben oder auch über keine Ressourcen verfügen, auf die sie zurück greifen könnten: »Es ist unter Umständen ein sehr schmerzliches Erlebnis, vem Eltern feststellen, dass sie - trotz guter Absichten - in Situationen, in denen ihr Kind etwa einen Wutanfall bekommt, ihre eigenen Gefühle und Affekte nicht mehr kontrollieren können und ›ausrasten‹« (Brisch 2015b, S. 36).

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Übersehene Kinder wollen vor allem eins

“Übersehene Kinder” wollen vor allem eins: Nicht mehr länger als engste betroffene Angehörige psychisch kranker Elternteile übersehen werden! Weder in ihren aktuellen Beziehungen zu Menschen noch von der Fachwelt oder der Gesellschaft. Sie wollen sich wiederfinden in den gesellschaftlichen, fachlichen und feministischen Diskursen zu den Themen (gesellschaftliche) Macht- und Gewaltverhältnisse, Traumatisierung und ihre Folgen, Rolle der Mütter, Väter und Familien, Psychische Erkrankungen, inklusive der Bereiche psychiatrische Praxis, Prävention, Therapie und Opferentschädigung. Sie wollen, dass über psychische, physische und sexuelle Gewalt und ihre (Traumatisierungs-) Folgen mehr Aufklärung erfolgt sowie Bewusstsein und Wissen in der Gesellschaft entsteht - bei den Betroffenen, aber auch in therapeutischen und juristischen Zusammenhängen.

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